Erste Firma - Unterstützung am Start II

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Wir setzen Sie in Kenntnis, dass die Stiftung für die Entwicklung Schlesiens zum Finanzmittler des Projektes „Erste Firma – Unterstützung am Start II“ ermittelt wurde. Sie ist für die Schulung, Beratung und das Fondmanagment verantwortlich.

 

Ab den 07.11.2016 werden neue Anträge angenommen.


 

Sie können uns hier auf der Landkarte finden.

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„Erste Firma – Unterstützung am Start II” ist ein gesamtpolnisches Darlehens-Regierungsprogramm, das mit Hilfe von Mitteln des Ministeriums für Arbeits- und Sozialpolitik, in der Zusammenarbeit mit BGK [Bank für Landeswirtschaft] unterstützt wird. Stiftung für die Entwicklung Schlesiens ist ein Kapitalvermittler und verwaltet den Darlehensfonds auf dem Gebiet der Woiwodschaften Oppeln und Schlesien.

Das Programm hat das Ziel das Unternehmertum zu entwickeln , neue Arbeitsplätze zu schaffen, die ein Element der Entwicklung des Arbeitsmarktes sind und auch Arbeitslosigkeit durch die Gewährung der niedrig verzinsten Darlehen für das Gewerbe zu bekämpfen.

 

Die von uns angebotene Unterstützung

  1. Darlehen für die Gründung einer Wirtschaftstätigkeit für die Nicht-Angestellten und für Personen, die nicht erwerbstätig sind:
  • für Absolventen der Hochschulen bis zu 4 Jahren nach dem Hochschulabschluss oder nach dem Erlangen der Berufsbezeichnung;
  • für registrierte Arbeitslose;
  • für Studenten des letzten Jahres im Studium des Ersten und Zweiten Grades, und Studenten des Masterstudiums
  1. Darlehen für die Schaffung eines Arbeitsplatzes für einen Arbeitslosen, auch für diese, die aus dem Kreisarbeitsamt beordert sind für:
  • Personen, die ein Darlehen für die Gründung einer Wirtschaftstätigkeit erworben haben;
  • Subjekte, von denen die Rede in den Vorschriften über die Promotion der Beschäftigung und Institutionen des Arbeitsmarktes ist

-Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit führen,
-nicht-öffentliche Schulen,
-nicht-öffentliche Kindergärten,
-natürliche, juristische Personen oder organisatorische Einheiten, die keine Rechtspersönlichkeit besitzen, die in Polen wohnen oder Sitz in Polen haben, oder eine Landwirtschaft haben,

  • Krippen, die von den natürlichen Personen gegründet werden, sowie Einheiten, die keine Rechtspersönlichkeit besitzen, von denen die Rede in den Vorschriften über die Betreuung der Kinder im Alter bis zur 3 Jahren ist.
  1. Kostenlose Beratung und Schulungen für Darlehensnehmer, insbesondere im Bereich:
  • der Gründung einer Wirtschaftstätigkeit,
  • der Besteurungsarten einer Wirtschaftstätigkeit,
  • der Führung der Buchhaltung.

und für diese, die sich gemäß der Prinzipien um ein Darlehen bewerben.

 

Finanzierungsregeln

  • Die Anleihezinsen betragen 0.25 des Leitzinses für die durch NBP [Polnisches Landesbank] angenommene Wechsel, der am Tag der Darlehensvertragsunterschreibung (jetzt 0,58%) gilt und bleibt durch die ganze Zeit der Kreditierung konstant.
  • Der Darlehensnehmer wird keine Gebühren und Provisionen tragen, die mit der Darlehensvergabe und Darlehensbedienung verbunden sind.
  • Darlehenslaufzeit für die Wirtschaftstätigkeit aufnehmende Personen beträgt 7 Jahre. Es gibt Möglichkeit, die Karenzzeit für die Kapitalabzahlung zu nutzen für den Zeitraum, der nicht mehr als 12 Monaten ist. Personen, die ein Darlehen für die Gründung einer Wirtschaftstätigkeit erhalten haben – während der Darlehensabzahlungszeit- können sich um ein ergänzendes Darlehen für die Schaffung eines Arbeitsplatzes bewerben. In diesem Falle bleibt die Karenzzeit unverändert.
  • Darlehenslaufzeit für die Schaffung eines Arbeitsplatzes für die schon existierenden Gewerbe-führenden Personen beträgt 3 Jahre (ohne Karenzzeit)
  • Der maximale Darlehensbetrag für die Gründung einer Wirtschaftstätigkeit beträgt zwanzigfach mehr als durchschnittlicher Monatslohn. Beim Darlehen für die Schaffung eines Arbeitsplatzes beträgt die sechsmalige Wert. Im IV Vierteljahr 2021 betrug die Höhe des durchschnittlichen Monatslohnes 5.657,30 zł.
  • Die Darlehens-, Beratungs- und Schulungsunterstützung wird nach dem Prinzip de minimis gewährt. Den Antragsstellern werden die Limite der erlangten Hilfe de minimis festgestellt.
  • Die notwendigen Investitions- und Umlaufkäufe werden bis zum Zeitpunkt der Wirtschaftstätigkeitsbeginn, zusammen mit Kosten für die Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes finanziert (der Branche und des Umfang der ausgeübten Arbeit entsprechend).
  • Darlehensanträge werden direkt bei den Kapitalvermittlern gestellt, die im Rahmen des angegebenen Landesgebiets für die Führung einer Wirtschaftstätigkeit territorial bestimmt sind.
  • Der Beratungs- und Schulungswert für einen Darlehensnehmer darf nicht mehr  als 30 Prozent des monatigen Durchschnittslohnes überschreiten.
  • Die Beratungs- und Schulungsdienste für die Darlehensnehmer werden in der Zeit geleistet, die nicht länger als 6 Monate vom Tag des Darlehensvertragsabschlusses für die Aufnahme der Wirtschaftstätigkeit ist.

Realisierung des Programs

  • Antragsannahmebeginn 24.06.2019.
  • Das Program wird bis zum 30.05.2021 oder bis zur Ausschöpfung der Finanzmittel realisiert.
  • Das Budget für die Darlehen, Beratung und Schulungen in der Woiwodschaft Oppeln und Schlesien beträgt: 6 628 787,88 PLN
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